Beratung zu
staatlichen Förderungen
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) beschreibt Barrierefreiheit als einen „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Um diesen Zustand in möglichst vielen Wohnungen und Häusern zu erreichen, gibt es verschiedene Stellen, die auch einen barrierefreien Badumbau fördern. Nutzen Sie unsere Förderberatung, wir finden das passende Programm und unterstützen beim Antrag.
Gut für Sie: Es gibt eine Vielzahl an Programmen und Fördermöglichkeiten auf der Landes– und der Bundesebene, aber auch von Krankenkassen und Vereinen. Wir haben den Durchblick und klären auf!